Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die eindeutige Aussage der Kulturstaatsministerin Dr. Christina Weiss bei der heutigen Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag zur Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz.
Ebenso wie die Kulturstaatsministerin fordert auch der Deutsche Kulturrat die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz. Die Staatszielbestimmung Kultur im Grundgesetz würde über das Bekenntnis zur Kunstfreiheit hinaus die Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat definieren. Nach Auffassung des Deutschen Kulturrates sollte in einem neuen Artikel 20 b des Grundgesetzes formuliert werden, dass der Staat die Kultur schützt und fördert.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Nach der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ hat sich nun auch die Kulturstaatsministerin für die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz ausgesprochen. Wir begrüßen diese eindeutige Aussage der Bundesregierung und gehen davon aus, dass diese Forderung nun in die aktuellen Verhandlungen der Föderalismuskommission aufgenommen wird. Damit wäre es möglich, dass noch in dieser Legislaturperiode das Staatsziel Kultur in das Grundgesetz aufgenommen und damit ein deutliches Signal für die identitätsstiftende Kraft der Kultur gesetzt wird.“
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