Anlässlich der Debatte über die Aufnahme des Staatsziels Kultur ins Grundgesetz erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Ich begrüße das Anliegen von Abgeordneten aller Fraktionen, Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Das tief verankerte Selbstverständnis Deutschlands als Kulturnation würde dadurch bekräftigt. In seiner Signalwirkung wäre dies von weitreichender kulturpolitischer Bedeutung. Die bewährte Kulturzuständigkeit der Länder, deren Verfassungen zum Teil ähnliche Formulierungen aufweisen, bliebe davon unberührt." Staatsminister Bernd Neumann fügte hinzu: "Die Debatte um eine mögliche Grundgesetzänderung im Sinne der Stärkung der Kultur sollte mit dem Vorliegen aller Empfehlungen der Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag erfolgen".
Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" gefordert, das Staatsziel Kultur in das Grundgesetz mit der Formulierung aufzunehmen: "Der Staat schützt und fördert die Kultur." Die Ende 2005 wieder eingerichtete Enquete-Kommission wird ihre Empfehlungen unter Einschluss des Staatsziels Kultur im kommenden Jahr vorstellen.
Absätze
Mehr zum Thema