Gestern fanden im Deutschen Bundestag die abschließenden Ausschussberatungen zum Gesetzesentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz (BT-Drucksache 16/387) statt. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte als Wortlaut für die Grundgesetzänderung die Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ gewählt. Dieser sollte als neuer Artikel 20 b in das Grundgesetz eingefügt werden.
Federführend für die Beratungen war der Rechtsausschuss, der auch eine Anhörung durchgeführt hatte. Der Sportausschuss und der Ausschuss für Kultur und Medien waren mitberatend. Der Rechtsausschuss tagte gestern Vormittag, der Sport- und der Kultur- und Medienausschuss am Nachmittag. Der Rechtsausschuss müsste eigentlich die Voten der mitberatenden Ausschüsse in seine abschließende Beratung und Beschlussempfehlung einbeziehen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Antrag abgelehnt. Damit ist auch im Kulturausschuss der Vorstoß, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern, vorerst gescheitert. Die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien haben sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht. Die Vertreter der Koalitionsfraktionen, die gegen den Antrag gestimmt haben, waren in einem Erklärungsnotstand, da sie sich andernorts deutlich für das Staatsziel Kultur positioniert hatten.
Besonders skandalös war das Verhalten des Rechtausschusses des Deutschen Bundestages, der abschließend das Staatsziel Kultur ablehnte, bevor der Kulturausschuss des Bundestages überhaupt ein Votum abgegeben konnte.
Der Geschäftführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Staatsziel Kultur im Grundgesetz ist für diese Legislaturperiode gescheitert. Das ist sehr bedauerlich, weil gerade in der Finanz- und Wirtschaftkrise ein deutliches Signal für die Legitimität der öffentliche Kulturförderung sehr wichtig gewesen währe. Die Debatte um das Staatsziel Kultur im Grundgesetz wird aber spätestens in er nächsten Legislaturperiode weitergeführt werden.“
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