Angesichts immer noch hoher Corona-Infektionszahlen hat die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) grundsätzlich Verständnis für die Verlängerung der Einschränkungen, die auch Orchester, Konzert- und Opernhäuser unverändert hart treffen. Gleichzeitig sieht die DOV nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 25. November die Landeskulturministerinnen und -minister in der Verantwortung für schnellstmögliche Lockerungen beim Abflauen der Infektionswelle.

"Das frisch novellierte Infektionsschutzgesetz verlangt von Bund und Ländern jetzt eine stärkere Differenzierung und Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in die Kunstfreiheit“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. "Daher können die betroffenen Kulturbetriebe jetzt auch von den Ländern verlangen, dass ihre Hygiene- und Sicherheitskonzepte in den kommenden Wochen bei der Beurteilung möglicher Lockerungen berücksichtigt werden.“ Auch die gesamte freie Szene ist von dieser Planungsunsicherheit schwer betroffen und muss finanziell angemessen unterstützt werden.

Einen Konzert- oder Theaterbetrieb kann man nicht vom einen auf den anderen Tag wieder hochfahren. Mertens: "Die Betriebe benötigen einen Vorlauf von mehreren Wochen für erneute Proben, Kartenverkauf, Marketing und Organisation. Daher ist es legitim, von den Kulturministerinnen und -ministern jetzt verlässliche Perspektiven und Lockerungsszenarien für die ersten Monate des neuen Jahres einzufordern.“

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