Der Deutsche Komponistenverband fordert deutliche Änderungen am Referentenentwurf zugunsten der Urheber.

Im Rahmen einer Anhörung im Deutschen Bundestag am 26. Januar 2006 vertritt der Deutsche Komponistenverband (DKV) eine kritische Position zum sogenannten "2. Korb" für das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Er fordert, die vorgesehenen Regelungen zur Vergütungspflicht und -höhe sowie zur Bagatellklausel zu ändern, weil sie die Urheberschaft nicht ausreichend schützten. Hinsichtlich des Widerspruchsrechts im Erbfall warnt der DKV davor, dass die vorgesehene Regelung verfassungswidrig sein könnte.

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