Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, legt heute seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ vor.

In diesem Referentenentwurf wird der so genannte Zweite Korb der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ umgesetzt. Der Erste Korb wurde zu Beginn dieser Legislaturperiode mit dem „Ersten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ umgesetzt.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass hinsichtlich der Privatkopie erst einmal abgewartet wird, wie sich die Neuregelungen des „Ersten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ bewähren. Ebenfalls begrüßt der Deutsche Kulturrat, dass seine Forderung nach der Fortgeltung beider Systeme, Pauschalvergütung und Digital Right Management, im Referentenentwurf aufgenommen wurde.

Äußerst beunruhigt ist der Deutsche Kulturrat hinsichtlich der geplanten Änderungen bei der Höhe der Pauschalvergütungen. Die Bundesregierung hat zuletzt im Jahr 2001 bestätigt, dass die Vergütungssätze für die Pauschalvergütung, die seit dem Jahr 1985 gelten, dringend angehoben werden müssen. Der Deutsche Kulturrat ist enttäuscht, dass statt einer Anhebung der Vergütungssätze nun ein neues System zur Festlegung der Vergütungssätze im Referentenentwurf beschrieben wird. Statt einer gesetzlichen Festlegung der Vergütungssätze sollen künftig die Geräteindustrie und die Verwertungsgesellschaften die Tarife aushandeln. Für die Vergütungshöhe soll das Preisniveau des Speichermediums entscheidend sein. Zusätzlich darf der Absatz des betreffenden Gerätes nicht eingeschränkt werden.

Eine solche Regelung führt alle Maßnahmen zur angemessenen Vergütung der Urheber und Leistungsschutzberechtigten, die in der letzten Legislaturperiode unternommen wurden, ad absurdum. Zusätzlich ist zu befürchten, dass sich die Verhandlungen zur Festlegung der Vergütungssätze im schlimmsten Fall über mehrere Jahre hinziehen werden. Dieses führt zur Planungsunsicherheit sowohl bei der Geräteindustrie als auch den Verwertungsgesellschaften.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zu dem Referentenentwurf: „Würde der Referentenentwurf umgesetzt werden, würde nicht mehr die angemessene Vergütung der Künstler im Mittelpunkt stehen, sondern die vermeintliche Wettbewerbsfähigkeit der Geräteindustrie. Mit diesem Referentenentwurf vollzieht das Bundesjustizministerium eine Kehrtwende in der Urheberrechtspolitik zu Lasten der Künstler.“

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ kann heruntergeladen werden unter: http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/korb2-referentenentwurf.htm.

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