Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat ihren abschließenden Entwurf für den Zweiten Korb der Novellierung des Urheberrechts vorgelegt. Dieser soll das Urheberrecht den Rahmenbedingungen der Digitalisierung und des Internets anpassen und rechtliche Grauzonen beseitigen. IFPI-Sprecher Hartmut Spiesecke begrüßte die Entscheidung der Ministerin, das Recht auf Privatkopie in ihrem Entwurf nicht auszuweiten. Privatkopien sind nach wie vor generell erlaubt, dürfen jedoch nicht weiterverbreitet bzw. in Tauschbörsen zur Verfügung gestellt werden. Auch wer in Zukunft "offensichtlich rechtswidrig genutzte Vorlagen" aus dem Internet zieht, macht sich strafbar. Zypries erweiterte ihren Entwurf in dieser Hinsicht um das Wort "offensichtlich". Denn Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass viele Angebote im Internet für die Nutzer nicht eindeutig als illegal zu erkennen seien. Während auch das "Knacken" von kopiergeschützten Daten durch entsprechende Softwareanwendungen nun explizit untersagt ist, fand ein weiterer wichtiger Aspekt keine Berücksichtigung: das Mitschneiden von Musiktiteln in Web-Radio-Programmen. Dieses "Saugen" von Dateien sehen viele Branchenvertreter inzwischen als zweites großes Internetproblem neben den P2P-Börsen.
Bei der Vergütung legte Zypries in ihrem Entwurf ebenfalls nach. Hier soll zusätzlich zu den Pauschalabgaben bei CD-Rohlingen und Kopierern auch bei anderen Geräten wie PCs eine Gebühr erhoben werden. So könnte pro PC bald eine Abgabe von 9,80 Euro fällig werden. Die Höhe dieser Abgabe soll jedoch in Zukunft von den Geräteherstellern und den Verwertungsgesellschaften bestimmt werden.
Der neue Urheberrechtsentwurf geht nun zur Vorlage in die Ressortabstimmung. Anfang Februar soll er dann im Kabinett beraten und noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden.
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