In ihrer Antwort auf die "Kleine Anfrage" der FDP vom 31. März 2004 zu ersten praktischen Erfahrungen mit dem neuen Urhebervertragsrecht teilt die Bundesregierung mit, dass sich die neue Rechtslage erst langsam in der Praxis auswirke und dass es daher für eine Bewertung zu früh sei. Anlass für Korrekturen oder Änderungen gebe es nach Ansicht der Bundesregierung nicht.

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