Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, legt heute die „Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Zweiten Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ vor. Der Deutsche Kulturrat reagiert damit auf den Referentenentwurf, den das Bundesjustizministerium Anfang Januar dieses Jahres vorgelegt hat und der in Kürze im Bundeskabinett verabschiedet werden soll.
Der Deutsche Kulturrat wendet sich entschieden gegen die geplanten Regelungen zur Vergütungsabgabe in dem Referentenentwurf. Hier sind erhebliche Verschlechterungen für Urheber und andere Rechteinhaber wie z.B. Verlage geplant. Begünstigt wird lediglich die Geräteindustrie, d.h. die Hersteller und Importeure von Speichermedien und Kopiergeräte wie Druckern, Computer usw.
Die Vergütungsabgabe wird pauschal auf Speichermedien und Kopiergeräte erhoben. Urheber, d.h. die Künstlerinnen und Künstler erhalten hieraus eine Vergütung für die erlaubte private Vervielfältigung ihrer Werke. Im Referentenentwurf wird noch einmal bestärkt, dass die Privatkopie erhalten bleiben soll. Daraus folgt zwingend, dass die Urheber, deren Werke kopiert werden, ihre verfassungsrechtlich garantierte angemessene Vergütung erhalten müssen.
In dem Referentenentwurf der Bundesjustizministerin ist vorgesehen, dass die Summe aller Vergütungsansprüche der Urheber nicht mehr als 5% des Verkaufspreises der Speichermedien und Kopiergeräte betragen darf. D.h. die Vergütungsabgabe wird nicht mehr danach ausgerichtet, dass die Urheber eine angemessene Vergütung auch aus privater Vervielfältigung erhalten, sondern danach, dass die Geräteindustrie nicht zu stark belastet wird. Dieses ist eine Verkehrung der Grundidee des Urheberrechts, mit welchem eigentlich das geistige Eigentum und damit die Erwerbsquelle der Urheber geschützt werden soll.
Außerdem ist vorgesehen, Verbrauchsmaterialien wie z.B. Druckerpatronen in die Urheberrechtsabgabe nicht einzubeziehen, obwohl allseits bekannt ist und in der Begründung zum Referentenentwurf sogar formuliert wird, dass die Preise der Geräte sinken und dafür die Verbrauchsmaterialien kostenmäßig an Bedeutung gewinnen. Oftmals wird heute nicht mehr mit einem Drucker das Geld verdient, sondern mit den Druckerpatronen.
Darüber hinaus wird im Referentenentwurf der Geräteindustrie ein Instrument in die Hand gegeben, sich der Vergütungsabgabe ganz und gar zu entziehen, in dem sie behauptet, dass mit dem Gerät weniger als 10% private Vervielfältigungen angefertigt werden. Diese Regelung wird zur Folge haben, dass erneut langwierige Rechtsstreite geführt werden, ob überhaupt eine Vergütungsabgabe auf einen Gerätetyp zu zahlen ist.
Alle genannten Faktoren führen dazu, dass die Hersteller und Importeure der Geräte gestärkt und die Urheber geschwächt werden.
Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, sich für den Wirtschaftsstandort der Kreativen in Deutschland einzusetzen und zu verhindern, dass ein Gesetzespaket verabschiedet wird, das der Kreativwirtschaft in Deutschland schaden wird.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist kaum nachzuvollziehen, dass das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Regelung des Urheberrecht vorlegt, der eindeutig einseitig zu Lasten der Urheber geht. Sie sollen geschröpft werden, um besonders die Computerindustrie zu entlasten. Die Justizministerin versucht, mit dem Urheberrecht Wirtschaftsförderung zu Gunsten der Computerindustrie zu betreiben. Es ist allseits bekannt, dass die meisten Speichermedien und Kopiergeräte in Fernost gefertigt werden und in Deutschland kaum Arbeitsplätze in diesem Bereich entstehen. Dagegen steigt die Zahl der in Deutschland tätigen Kreativen ständig an. Hier liegt der Arbeitsmarkt der Zukunft, der vom Bundesjustizministerium leichtfertig in Gefahr gebracht wird.“
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