Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) befürchtet gravierende Einschnitte ins Urheberrecht: „Wird der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) für ein „Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ Gesetz, sieht es schlecht aus für die Kreativen“, hieß es bei ver.di.

Der Wandel der Kulturtechniken zu digitalen und vernetzten Diensten erzwinge Anpassungen im Urheberrecht. Während die Europäische Union daher in ihrer Richtlinie zur so genannten Informationsgesellschaft noch einen hoch entwickelten Schutz der schöpferisch Tätigen fordere, ist das Bundesjustizministerium offenbar fest entschlossen, den Urheberschutz nicht aus-, sondern abzubauen.

Dies betreffe vor allem eine seit 1966 geltende Schutzbestimmung (§ 31 Abs. 4), die verhindert, dass den Urhebern per Formularvertrag die Rechte für unbekannte Nutzungsarten abgenommen werden – und dies rückwirkend bis 1966, wenn die Urheber nicht innerhalb eines Jahres widersprechen.

Danach sollten mittels eines Vertrages alle – auch die unbekannten - Rechte der Urheber und ausübenden Künstler automatisch an den Produzenten abgegeben werden können.

Dass das Justizministerium die auf dem Preisniveau von 1985 eingefrorenen Vergütungssätze für Privatkopien neu gestalten will, klinge dagegen zunächst erfreulich. Allerdings solle der Maßstab für die Vergütungen durch Preise für Geräte wie Scanner und Speichermedien, zum Beispiel DVD-Rohlinge, bestimmt werden, die sich dank enormer Produktivitätsfortschritte kontinuierlich senken, was sich entsprechend auf die Vergütungen auswirken werde.

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