Aus Anlass der heutigen Verbände-Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Zweiten Korb einer Urheberrechtsnovelle erklären der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das „Geistige Eigentum“ im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Dr. Günter Krings MdB und der Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU Deutschlands Steffen Kampeter MdB:
Die heutige Verbände-Anhörung hat gezeigt, daß die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts im Prinzip auf dem richtigen Weg ist. Insgesamt ist die Novelle von einer Stärkung der Rechte des Urhebers geprägt. Die Ideen und die Kreativität der Menschen in Deutschland stellen unseren Reichtum dar und sind das Entwicklungspotential für die Zukunft unserer Volkswirtschaft. Dieses Potential lässt sich aber nur durch einen ausreichenden rechtlichen Schutz sichern. Kreativität hat ihren Preis.
Der Rechteinhaber erhält weiterhin die Möglichkeit, das Werk durch die Installierung von technischen Schutzmaßnahmen vor unrechtmäßigen Vervielfältigungen zu schützen. Das bedeutet: Ein Kopierschutz darf nicht umgangen werden. Außerdem ist positiv der Vorschlag der Bundesjustizministerin für die unbekannten Nutzungsarten hervorzuheben, der für alle Beteiligten eine gute Lösung darstellt. So sollen Urheber und Verwerter vertraglich eine Regelung hierzu treffen können, wobei dem Urheber in gewissen Fällen ein Widerrufsrecht zugestanden wird. Bisher ließ der Gesetzgeber keine vertraglichen Regelungen zu. Somit wird auch dem Verbraucher geholfen, der die Werke zeitnah in den neuen Nutzungsarten zur Verfügung gestellt bekommt.
Der Gesetzentwurf ist noch nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden, so dass wir erst am Anfang der Diskussion stehen. Insbesondere die sog. Bagatellklausel läuft der eigentlichen Intention des Gesetzesentwurfs entgegen und stellt in der Novelle einen Fremdkörper dar. Die Straffreiheit bei bestimmten Urheberrechtsverletzungen setzt ein unnötiges und falsches Signal. Durch die Nichtaufnahme der Bagatellklausel sollen nicht etwa Menschen unnötig kriminalisiert werden, sondern der Gesetzgeber muss durch das Urheberrecht den Schutz des Geistigen Eigentums genauso sicherstellen wie beim körperlichen Eigentum. Es darf keine unterschiedliche Wertung zwischen dem Diebstahl eines Kaugummis und einer Raubkopie geben.
Absätze
Quelle
http://www.bundestag.deMore on the topic
More on the topic